Ebenso können andere Unterstützungsleistungen vermittelt werden (Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Gesundheitshilfe u.a.m.). ��K/+�ސ��,[n�X]~�+�h}��b�b����;����$S��t��{ʉ�%�iDt\���yU�Mx��x'��I���� 3 Abs. Schulsozialarbeit ist dem Aufgabengebiet der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet und hat das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII als gesetzliche Grundlage. Dabei versteht sich Schul- 102 0 obj<>stream Dies realisiert Schulsozialarbeit u.a., indem sie über eine aktive Teilnahme in schulischen Gremien Einfluss auf die Schulentwicklung nimmt. im SGB VIII.“ Auf Seite 2 wird zum § 13 SGB VIII angemerkt, dass der Gesetzgeber den Vorrang der Leistungen des SGB II und III vor der Jugendhilfe noch eindeutiger fassen sollte, damit noch bestehende Abgrenzungschwierigkeiten zur Jugendberufshilfe ausgeräumt werden können. Rechtliche Grundlagen der Schulsozialarbeit SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 11 Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. ��,A���G��ψ��Z�ơ��~���P��I"kS{q�������Da��(|�TȈ�,�9���#���k$�\V�%X�_y4P����;��MSs�C�.�0�/�x��^���\MdGՏQ���Kza�8�%쁒��q�2�1 �j�x#��V���Cc�v�����SY���8�S����J�.��Rb.���fZ����Y�r�㚿ú6"8pLܟ� LJx�d���M5[Ǐzb�fA��3��_�E�_#���IP�[h�왼� ��E4"���f��PWQNY�� ��좺ŧ����]M����_�[\�(�WM��r�F P�����.�;Vk�I 0000016005 00000 n Schulsozialarbeit vernetzt den schulischen Lebensraum mit anderen Jugendhilfeleistungen, insbesondere den Hilfen zur Erziehung (§§ 27-35 SGB VIII), und kooperiert, wie in § 81 SGB VIII gefordert, mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen. 0000009869 00000 n individuellen Beeinträchtigungen gezielt zu fördern (§ 13 SGB VIII). 0000101053 00000 n Die Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII. In § 10 Abs. endstream endobj 81 0 obj<��3BR�wv>�&fY�כ)/P -1340/R 3/U(nk�� ��/�:V� )/V 2>> endobj 82 0 obj<> endobj 83 0 obj<> endobj 84 0 obj<>/ColorSpace<>/Font<>/ProcSet[/PDF/Text/ImageC]/ExtGState<>>> endobj 85 0 obj<> endobj 86 0 obj[/ICCBased 98 0 R] endobj 87 0 obj<>stream Die Jugendsozialarbeit zielt laut dem Gesetz auf Jugendliche ab, die von sozialer Benachteiligung betroffen sind und stärkere Unterstützung in der Lebensbewältigung benötigen (§ 13 SGB VIII), um Chancengleichheit herzustellen. startxref Leider fehlt der Schulsozialarbeit im SGB VIII die explizite Benennung, so dass ihr die klare rechtliche Verankerung versagt bleibt. trailer � ����Ȭ4��=� ߧ%9�M`�^!� ��H��>[N.����E�I0R�ѥ��GS���b�'_ll7C;29�� %PDF-1.6 %���� Schulsozialarbeit passt sich an die individuellen Anliegen jeder Schule an und arbeitet bedarfsorientiert. 0000010978 00000 n Auf § 13 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften: Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII) Allgemeine Vorschriften § 2 (Aufgaben der Jugendhilfe) Leistungen der Jugendhilfe Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige 0000009436 00000 n Jugendsozialarbeit umfasst verschiedene Formen – Mobile Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe. Schulsozialarbeit Seit 2008 ist Schulsozialarbeit am Gymnasium "Am Breiten Teich" ein fester Bestandteil des Schulkonzeptes. Iž�[�@*�`�@ٹ���3�k��G�R\ϛ[�g��$��4�vY�M�Φ�ԷpW!�oM��L�O���v"^�����(�u޳ k)����ZM�e؆E����ՇP�>; Im Sinne des §11 SGB VIII leisten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Jugendarbeit. m�_r"��W���`�/����aǙ� �F�p:+A>���D�����.M�?f�_��@3(�b�v;�i��}q���p�����5�ԧ�$��y�d�b#�1~r��nM9nL>�'A�b�ȹ��w�f�\ٲ`��f�a��>�n���V@��j�91�5���G]�v�E 9��٤w�ߘ�{�j������L�� t��|�$�Bg�]��d2��xK��z�>��J�u�7q�{ 5��Z���j�z����lD%=*kx�������4 ����Q���ޅF��E_ȓXd:�P+Q��h�qNU3~�T�GR\`b+���M.���2'Wg���xd�^�Y�%(��C�[�m�X��y�*� ?d�1ԍ!&j. %%EOF – Der Systematik des SGB VIII folgend wäre ein neu gefasster § 13 SGB VIII in der (…) eine passende Lösung. 0000002838 00000 n 80 0 obj <> endobj am Ort der Schule – verstanden wird, finden sich die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im SGB VIII (insbesondere die §§ 1 , 81, 11 und 13 SGB VIII). dQÜ~e2B6š‰å](TSPïùovÀí±Ú@Úþ¹Å[эÔÆ\HÀÂâ{®šPŠ.°åªÍy6¬|.©R-–$@’âiIIbqÿä ‹5±*Å«ÌvCcÃÂUæy¡~Ën Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. §13 SGB VIII richtet sich an alle SchülerInnen, Eltern und LehrerInnen. 1 SGB VIII/KJHG). 0000000016 00000 n Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 SGB VIII verweisen. 3 SGB VIII) 25,6% 2006 11,4% 2016 7.2.4 Anteil des Personals in der Eingliederungsarbeit für Migrant(inn)en 6,9% 2006 8,6% 2016 Einen weiteren besonderen Schwerpunkt legt diese Empfehlung auf den Bereich der Ange-bote der überörtlichen Jugendbildungseinrichtungen und Kinder- und Jugenderholungszen-tren. Das Angebot der Jugendhilfe gem. Ins-besondere aber für jene, die bei individuellen Problemen und Konfliktsituationen sozialpädagogische Hilfe, Unterstützung und Zuwendung suchen beziehungsweise benötigen (etwa nach § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit). 0000010265 00000 n Durchgeführt wird dieses von freien Trägern der Jugendhilfe. Neben eigenen Angeboten vernetzt sie diese mit Angeboten anderer Träger. Ein großes Arbeitsfeld ist die Schulsozialarbeit. 0000015616 00000 n v. 11.9.2012 I 2022; Zuletzt geändert durch Art. �/a-*�\� (�7K.��E[F���]M q�c~A�I=�A&���n,G�Ci��B��������s��K�MJ�$vݼ�;▚��4@2ϱ��gˡ����6�K�ߧ���%�s� w��C�ZG������i�����\jZ��L�oW\m�C�'U�z9�>�r*���p���no�a���p0y"_��\ 0000010341 00000 n Schulsozialarbeit bietet entsprechend § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit) jungen Menschen sozialpädagogische Hilfen an. ## die Schulsozialarbeit in der Struktur des SGB VIII wirkungsvoller geleistet werden kann,ohne dass dies zu einer höheren Kostenbelastung für den öffentlichen Träger führte und ## der Datenschutz nach dem SGB gilt. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 13 SGB VIII. Die Zusammenarbeit basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit unter Berücksichtigung des €ÈÆ×>^&b QD‰ŒZ¥±Å½”Å-V7nvV? xref Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) Nach § 13 Abs. <<2542C0C7BE1A8248908E33B8BB8F8D12>]>> § 13 SGB VIII, Jugendsozialarbeit Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten. Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe. Zentrale Handlungsfelder und -ansätze sind die Mobile Jugendarbeit, die Schulsozialarbeit, Angebote der Jugendberufshilfe und des Jugendwohnens sowie die Jugendmigrationsdienste. 0000001265 00000 n gewonnen.12 Ohne explizit im § 13 SGB VIII benannt zu sein13, wird sie in vielen Ländern unter Bezug auf diesen Paragrafen gewährt, soweit die Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Kinder- und Jugendhilfe organisiert ist.14 Zu konstatieren ist, dass sich einerseits die Schulsozialarbeit 0000000771 00000 n �~�9"�E��.�6'x^��XH�uP�� ̴��3~\�[}7����ị]J��Is���F � ��9��ǂ�{�/^�s|S� � �N\� i��/�������l�k&��-Hjz:���3Q��#�����ʀ*[H�cYH&�p�q�%�'�jh��D�/}��[�Œ� �"�~�C�D�"�(�j�q*/Cً-�"�Ԕzʱ�d��n5/PR����pYN Μ�M*f=NW���*Q�d�j�����R~�F�(Qf��ﯖ_�0柒Fvj�wڤ�8����ӣ0Ǽ0&ث��-� B��0�������W��F0մAN����bk��%+[͹R��m�EԖ�΄��h��q��k (§ 13 Abs. 0000016403 00000 n Diese dienen dem Ausgleich sozialer Benachteiligung, Überwindung individueller Beeinträchtigung und der Förderung sozialer, schulischer und beruflicher Integration. 5 G v. 9.10.2020 I 2075 0000008810 00000 n Nachrangregelung zwi-schen dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und dem SGB VIII (Kin-der- und Jugendhilfe) getroffen. 6 mit den Lehrkräften an der Sie stellt ein sozialpädagogisches Hilfsangebot in schulischen und persönlichen Konfliktsituationen dar, hilft bei schulischen und pädagogischen Fragestellungen und dient der Förderung der sozialen und persönlichen Kompetenz von Schülerinnen und Schülern. • Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf Schulsozialarbeit ist Teil eines erfolgreichen und nachhaltigen Übergangssystems „Kein Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII wird sowohl in Einrichtungen als auch in Einzelange-boten durchgeführt. Mädchensozialarbeit (§13 SGB VIII) Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII ist ein Sammelbecken von verschiedenen, teils unkonventionellen, innovativen Ansätzen für individuell und strukturell benachteiligte junge Menschen. Stand: Neugefasst durch Bek. Schulsozialarbeit arbeitet gemäß BASS 21-13 Nr. 0000001788 00000 n Offensive Schulsozialarbeit zielt im Sinne ihres Auftrags aus § 1 SGB VIII auf die Mitgestaltung der Schule als persönlichkeits- und entwicklungsfördernden Lern- und Lebensort für junge Menschen. 0000001480 00000 n Die rechtliche Grundlage für Schulsozialarbeit bilden die §§ 11 (Jugendarbeit) und 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit). gesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe) Des Weiteren fällt Schulsozialarbeit unter die Ausgestaltungsmöglichkeiten von schuli-scher Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (eher defizitorientierte Konzepte) und/oder der schulbezogenen Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII (eher präventiv orientierte Kon-zepte). A’ÐْҢfˆ”Nð—ÀG¿¼>“Âe:Šï¯bËpS€û¡Ë==yûözf=¦8"V(ãµzb£ž€ÐvÊžî § 13 SGB VIII, Jugendsozialarbeit Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unter-richtswesen (BayEUG) Beschlüsse des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (KJHA): • Modellversuch Schulsozialarbeit, KJHA am 25.04.1995 • Produktbeschreibungen Schulsozialarbeit München, 1998 • Schulsozialarbeit in München, Erfahrungsbericht, Die Schulsozialarbeit ist eine Leistung der Jugendhilfe nach §13 SGB VIII und eine verbindliche Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule. �>p��w���/D��?�6k�=�H@ʠ$=�!n]�C�B_�Z���u�h׈��vI�]4;�8 80 23 Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Schulsozialarbeit befinden sich im neuen SGB VIII in den Paragraphen 1, 13, 11 und 81. ��l�Z(D��S�)@{��(��S�V����y���w�������矻B��hPf�o���֌�i1*!�ۘ�}a�R����$��wֶ�'__j�O��܂:����˼P;���ɐH�]p��H�pVe��FI�Hz��MN��$�m���a�6��}�auc�?F��8���]�"�����/�0� �R~!ɓOk(U}��q�hZ����((x��g�2;�v׽"�)n��6�^��N/�%��{J�荝%#Þ�,�� Einige Jugendämter hatten daraus den Schluss gezogen, der Anwendungsbereich des § 13 SGB VIII würde geringer oder gar ganz entfallen. Schulsozialarbeit ist Anlaufstelle für alle Schülerinnen und Schüler einer Schule. nach § 13 SGB VIII wird sowohl in Einrichtungen als auch in Einzelan-geboten durchgeführt. bezogen auf die Förde-rung der „schulischen Ausbildung“ (§ 13 Abs. Schulsozialarbeit Auf Grundlagen des § 1 i.V. Juni 1990, BGBl. :®Ar'²úm¸Å%¬Ë*„î]ܛ{FŽËxe­$‰B%5‰BOgÜS•æâ—W–U¼ß„µiܦFÃtcñ;Щ. Schulsozialarbeit ist ein Beratungs- und Hilfsangebot für Lernende, Eltern, Lehrkräfte und Kooperationspartner von Schulen. Gesetzlich ist Jugendsozialarbeit im § 13 SGB VIII in Verbindung mit § 15 LKJHG Baden-Württemberg verankert. 0 Das Angebot der Schulsozialarbeit nach § 13 SGB VIII ist organisatorisch ein eigenständiges Ange-bot der Kinder- und Jugendhilfe. 0000019286 00000 n Prinzipiell hat jeder Lernende, jeder Personensorgeberechtigte (Eltern, ggf. Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges und niedrigschwelliges Angebot. Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit in Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VIII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln. 2 SGB VIII) 55,4% 2006 29,1% 2016 7.2.2 Anteil des Personals in der Schulsozialarbeit an Schulen 11,9% 2006 51,0% 2016 7.2.3 Anteil des Personals in der unterkunftsbezogenen Jugendsozialarbeit (§ 13 Abs.